Die Anwaltskanzlei Bortloff ist auf dem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts tätig, insbesondere in den Bereichen öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Kommunalabgabenrecht, Enteignungsrecht, Umlegungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Zivilrechtlich ist die Anwaltskanzlei Bortloff auch im Bereich des privaten Baurechts spezialisiert. Auf diesem Rechtsgebiet betreuen wir sowohl größere als auch mittelständische Bauunternehmen sowie private Bauherren. Architekten und Käufer von der Planungsphase über die Bauphase bis zur Abwicklung der Gewährleistungsphase Wir betreuen ferner Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter in allen Fragen des Mietrechts und des Wohnungseigentumsrechts.