Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wurde durch die Neudefinition des Abfallbegriffs auch die Stahl- und NE-Metall-Recycling-Wirtschaft dem Abfallregime unterworfen. Die traditionellen Sekundärrohstoffe wurden per Definition zu Abfällen zur Verwertung. Gleichzeitig wurde eine neue Produktverantwortung für alle geschaffen, die Erzeugnisse entwickeln, herstellen, be- und verarbeiten oder vertreiben. Wer somit Material abgibt, trägt bis zu seiner Verwertung - und ggf. noch darüber hinaus - die Verantwortung für einen sorgsamen und umweltgerechten Umgang mit diesem Material. Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe, die in besonderer Weise qualifiziert sind, das Prädikat Entsorgungsfachbetrieb erwerben und sich somit als zuverlässige Partner im Rahmen der Kreislaufwirtschaft präsentieren können.